Die Blockiergebühr dient dazu, die Verfügbarkeit der Ladestationen sicherzustellen. Sie fällt zusätzlich zum Ladetarif an und ist unabhängig vom Ladezustand des Fahrzeugs.
Die nachfolgenden Regelungen gelten für registrierte Kundinnen und Kunden im LadeVerbundPlus.
Wenn Sie über einen Fremdanbieter laden, gelten die Tarife und Regelungen des jeweiligen Anbieters – dies umfasst in der Regel auch dessen Blockiergebühren.
AC-Ladestationen (Normalladen):
- Eine Blockiergebühr kann zwischen 08:00 und 20:00 Uhr an ausgewählten Stationen anfallen.
- Sie wird ab der 241. Minute nach Beginn des Ladevorgangs berechnet.
- Die Höhe beträgt 5 Cent pro angefangene Minute.
- Innerhalb der ersten 240 Minuten fällt keine Blockiergebühr an (der Ladevorgang selbst bleibt kostenpflichtig gemäß Tarif).
Nachtregelung:
- Zwischen 20:00 und 08:00 Uhr wird keine Blockiergebühr erhoben.
- Die 4 Stunden Freiperiode beginnen immer mit dem Start des Ladevorgangs – unabhängig von der Uhrzeit.
- Wird die Freiperiode überschritten und das Fahrzeug ist ab 08:00 Uhr noch angeschlossen, fällt ab diesem Zeitpunkt eine Blockiergebühr an.
DC-Ladestationen (Schnellladen):
- Hier fällt die Blockiergebühr unabhängig von der Uhrzeit an.
- Sie wird nach 45 Minuten Ladezeit berechnet.
- Die Höhe beträgt 10 Cent pro angefangene Minute.
Ob an einer Ladestation eine Blockiergebühr anfällt, sehen Sie in Ihrer LadeVerbundPlus-App in den Standortinformationen der jeweiligen Ladesäule.
